Nach dem Verlust eines Menschen bleibt wenig Zeit zum Trauern, denn die Wohnung läuft weiter: Miete, Fristen, Verträge. Dieser Überblick hilft, die wichtigsten Schritte zu ordnen - Schritt für Schritt und ohne Druck.
Das Mietverhältnis endet nicht automatisch
Der Mietvertrag geht mit dem Tod auf die Erben über (bzw. auf Mitbewohner, die eintreten). Erben haben ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und der Erbschaft erfahren haben, können sie außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Bis zur Übergabe läuft die Miete weiter - deshalb lohnt zügiges, aber überlegtes Handeln.
Vorsicht vor vorschnellem Ausräumen
Wichtig zu wissen: Wer die Wohnung ausräumt und Nachlassgegenstände verwertet, kann damit die Erbschaft konkludent annehmen. Wenn Überschuldung des Nachlasses im Raum steht, sollten Sie vor der Räumung klären, ob Sie das Erbe ausschlagen wollen (Frist: in der Regel sechs Wochen). Im Zweifel kurz anwaltlich beraten lassen.
Checkliste für die ersten Wochen
1. Dokumente sichern: Testament, Versicherungen, Verträge, Kontounterlagen, Rentenbescheide.
2. Vermieter informieren und Kündigung fristgerecht einreichen.
3. Verträge kündigen: Strom, Telefon, Abos, Mitgliedschaften, GEZ-Abmeldung.
4. Erinnerungsstücke verteilen: In Ruhe und gemeinsam in der Familie - vor der Räumung.
5. Wertgegenstände erfassen: Auch für eine mögliche Erbauseinandersetzung wichtig.
6. Räumung beauftragen: Mit Festpreis, Wertanrechnung und besenreiner Übergabe zum Kündigungstermin.
Pietätvolle Räumung: Was seriöse Firmen leisten
Ein erfahrenes Team arbeitet in solchen Situationen mit besonderem Fingerspitzengefühl: Persönliche Dokumente, Fotoalben und erkennbare Erinnerungsstücke werden ausnahmslos beiseitegelegt und übergeben. Auf Wunsch erfolgt die komplette Abwicklung ohne Ihre Anwesenheit - inklusive Übergabe an den Vermieter mit Foto-Dokumentation. Die Kosten können unter Umständen als Nachlassverbindlichkeit angesetzt werden; Rechnung aufbewahren.