Ratgeber · Checkliste

Wohnungsauflösung nach einem Todesfall: die Checkliste für Angehörige.

Eine Wohnung aufzulösen, in der ein geliebter Mensch gelebt hat, gehört zu den schwersten Aufgaben überhaupt – emotional und organisatorisch. Diese Checkliste nimmt Ihnen die Reihenfolge ab, damit Sie in einer belastenden Zeit nichts Wichtiges übersehen. Lassen Sie sich dabei Zeit, wo es geht, und Hilfe geben, wo es zu viel wird.

Schritt 1: Erst die Formalitäten, dann die Wohnung

  • Mietvertrag prüfen: Der Mietvertrag endet nicht automatisch. Erben können mit der gesetzlichen Frist (in der Regel drei Monate zum Monatsende) kündigen – das definiert Ihren Zeitrahmen. Kündigen Sie schriftlich und früh.
  • Nichts vorschnell entsorgen: Wichtige Dokumente zuerst sichern: Testament, Versicherungspolicen, Kontounterlagen, Rentenbescheide, Verträge, Schlüssel. Am besten ein bis zwei Umzugskartons nur für Papiere.
  • Erbschein und Vollmachten: Für Kündigungen und Kontozugriffe brauchen Sie oft einen Erbschein oder eine Vollmacht. Vor größeren Ausgaben klären, wer erbt – wer die Auflösung beauftragt, sollte dazu berechtigt sein.
  • Laufende Verträge kündigen: Strom, Gas, Internet, Telefon, GEZ, Versicherungen, Abos – mit Sterbeurkunde meist unkompliziert.

Schritt 2: Erinnerungen sichern – in Ruhe

Bevor irgendetwas die Wohnung verlässt: Gehen Sie – gern gemeinsam mit der Familie – durch die Räume und sammeln Sie, was bleiben soll. Fotos, Schmuck, Briefe, das eine Möbelstück mit Geschichte. Ein bewährter Weg sind drei Kategorien: Behalten, Verschenken/Spenden, Kann weg. Bei Uneinigkeit in der Familie: erst einlagern, später entscheiden – das entschärft viele Konflikte.

Schritt 3: Werte realistisch einschätzen

Der Hausrat eines Lebens fühlt sich wertvoll an – der Marktwert ist leider meist ernüchternd. Echte Werte (Antiquitäten, Sammlungen, Schmuck, Kunst) im Zweifel vorab schätzen lassen. Gut Erhaltenes können Sie spenden oder verschenken; manche Betriebe bieten eine Wertanrechnung an, die den Preis der Auflösung senkt.

Schritt 4: Die Auflösung beauftragen

  • Fotos der Räume machen und eine kostenlose Anfrage stellen – mit ehrlicher Beschreibung von Umfang und Frist.
  • Auf ein schriftliches Angebot nach Besichtigung bestehen, inklusive besenreiner Übergabe, wenn der Vermieter das verlangt.
  • Für die Steuer: Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten geben lassen – Details im Steuer-Ratgeber.
  • Übergabetermin mit dem Vermieter erst vereinbaren, wenn der Räumungstermin steht – mit Puffer.
Sie müssen das nicht alleine schaffen. Eine gute Firma nimmt Ihnen nicht nur die Arbeit ab, sondern behandelt die Dinge Ihres Angehörigen mit Respekt – genau danach sollten Sie am Telefon fragen.
Wir kümmern uns einfühlsam um den Rest.

Stellen Sie die kostenlose Anfrage – wir vermitteln einen regionalen Betrieb, der diskret und respektvoll arbeitet. Ohne Zeitdruck, ohne Verpflichtung.